FC Bayern München Fanclub
"Munich Wanderers 04"
Satzung
Der Fanclub führt den Namen "Munich Wanderers". Gründungsdatum des Fanclubs ist der 1.Januar 2004.
Der Fanclub hat seinen Sitz in München.
Das Geschäftsjahr des Fanclubs beginnt am 1. Januar und endet am 31.Dezember eines jeden Jahres.
§ 2
Ziel des Fanclubs ist der Zusammenhalt und Unterstützung des FC Bayern
um große Erfolge feiern zu können, aber auch bei Niederlagen zu unserem
Verein zu stehen.
Der Fanclub distanziert sich von jeglicher Form von Gewalt.Er ist politisch und konfessionell neutral.
§ 3
Mitglied kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen
Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Eine Ehrenmitgliedschaft ist
möglich.
§ 4
Mitglieder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr haben kein Beitrag zu entrichten
§ 5
Die Mitgliedschaft endet:
a) durch freiwilligen Austritt
b) durch Streichung aus der Mitgliederliste
c) durch Ausschluss aus dem Fanclub
d) mit dem Tod des Mitglied.
Die Mitgliedschaft ist nicht vererbbar.
Der Austritt aus dem Fanclub ist zum Ende eines Geschäftsjahres zulässig.
Er hat spätestens vier Wochen zuvor durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes zu erfolgen.
Zahlt ein Mitglied seinen Jahresbeitrag nicht, so kann es durch
Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden.
Ein Mitglied kann aus dem Fanclub durch Beschluss des Vorstandes
ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten in grober Weise
gegen die Interessen des Fanclubs verstößt oder dessen Ansehen schädigt.
Mit Ende der Mitgliedschaft erlischt auch das Recht, Kleidungsstücke
oder Accessoires mit dem Schriftzug oder dem Namen des Fanclubs zu
tragen.
§ 6
Von den Mitgliedern wird zu Beginn eines Geschäftsjahres ein Jahresbeitrag erhoben. Dieser beträgt 15 Euro.
Über Beitragsänderungen hat eine Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu beschließen.
In Ausnahmefällen kann durch Beschluss des Vorstands für einzelne
Mitglieder bei Vorliegen entsprechender Gründe und für Familien ein
Sonderbeitrag vereinbart werden. Ehrenmitglieder sind von der
Beitragspflicht befreit.
Tritt eine Person während des Geschäftsjahres dem Fanclub bei, hat er ebenfalls 15 Euro zu entrichten.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
§ 7
Die Mitgliederversammlung wählt für jeweils zwei Jahre
1. Den Vorstand
Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern, die alle eine Stimme bei Vorstandsbeschlüssen innehaben.
Die Vorstandsmitglieder bestimmen untereinander wer die Positionen Präsident, dessen Stellvertreter und Kassenwart besetzt.
2. Kassenprüfer und ein Schriftführer
Diese sind weder Mitglied des Vorstands noch haben sie ein Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen.
§ 8
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich, möglichst am Jahresanfang, statt.
Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das
Interesse des Fanclubs es erfordert oder wenn die Einberufung von einem
Fünftel der Mitglieder
unter der Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.
Jede Mitgliederversammlung ist vom ersten Vorsitzenden oder einem
stellvertretenden Vorsitzenden unter Angabe einer Tagesordnung
schriftlich einzuberufen.
§ 9
Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen
Verhinderung von einem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.
Die Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung der vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung beschließen.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben
daher außer Betracht.
Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen,
zur Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünfteln erforderlich.
Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter
festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch schriftlich durchgeführt
werden, wenn ein Drittel
der bei der jeweiligen Abstimmung anwesenden Mitglieder dies beantragt.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn Fanclub-Mitglieder anwesend sind.
§ 10
Die Beschlüsse des Vorstands und der Mitgliederversammlung sind in einem Protokoll zu erfassen.
Dabei sollen Ort und Zeit der
Versammlung, die anwesenden Personen sowie das jeweilige
Abstimmungsergebnis festgehalten werden.
Im Falle einer Fanclubauflösung wird das Geldvermögen an eine gemeinnützige Einrichtung gespendet.
§ 11
Die Satzung tritt ab dem 11.03.2012 in Kraft. Die Alte verliert damit ihre Gültigkeit.
München, 11.03.2012
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